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ODAP_Gruppenarbeit_WS4 Transparenz und Partizipation


Daten über Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger bei Bundesvorhaben: Zusammenstellung der Metadaten zu allen (laufenden) Beteiligungsvorhaben des Bundes (der Bundesbehörden),
bei denen sich Bürgerinnen und Bürger (Zivilgesellschaft), Unternehmen (Wirtschaft) oder weitere Interessensgruppen (Naturschutz, Verbände, Bildung, etc.) einbringen können,
damit diese sich auch in den Beteiligungsportalen der Länder und Kommunen wieder finden 
http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/citizeninvolvement.do
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
und damit Transparenz über die Möglichkeiten der Beteiligung auf Bundesebene herstellen, so dass sich die Zivilgesellschaft verstärkt informieren und engagieren kann.
 
Regierungsvorhaben transparent machen für Öffentlichkeitsbeteiligungen: Daten über Gesetzesvorhaben und Kabinettsvorlagen der Bundesregierung sollen grundsätzlich veröffentlicht werden, solange keine Kriterien für eine Geheimhaltung zutreffen. Die Publikation solcher Daten ist ein notwendiger Schritt für "Offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln (Open Government)" (vgl. Eckpunkte der Bund-Länder-AG des IT-Planungsrates) und stellt aus internationaler Perspektive nichts Außergewöhnliches dar. So werden sogenannte "green paper" auf EU-Ebene und im anglosächischen Raum wie USA, Großbritannien etc. und in vielen anderen Ländern stets veröffentlicht. Es entspricht dem Informations- und Beteiligungsanspruch der heutigen Wissensgesellschaft in Deutschland, dem technologischen Fortschritt und der Weiterentwicklung der Demokratischen Teilhabe, dass relevante Informationen, Daten und Beteiligungsoptionen allen Interessierten und Betroffenen über verschiedene Medienkanäle Chancengleichheit und Vielfalt beachtend wie auch Menschen besonderer Bedürfnisse intergierend, zugänglich gemacht werden. Information über Regierungsvorhaben ist kein Insiderwissen, das wenigen zur Verfügung steht, sondern es steht durch push und pull-Methoden hoch- bis niedrigschwellig aufbereitet allen Interessierten zur Verfügung. 
Laut § 40 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO, Stand 1.9.2011) wird das Bundeskanzleramt von allen Bundesministerien benachrichtigt, wenn eine Gesetzsvorlage ausgearbeitet werden soll. Insofern ist davon auszugehen, dass diese Informationen beim Chef des Bundeskanzleramts gebündelt vorliegen und für die Veröffentlichung in maschinenlesbarer Form in Frage kommen. Gleiches gilt für die Gesetzentwürfe, welche alle auch dem Nationalen Normenkontrollrat zugeleitet werden (§42, 1), sowie für alle Kabinettsvorlagen (vgl. §22 und §51). Es ist nicht nachvollziehbar, warum diese Informationen, welche an den beschriebenen Stellen in gebündelter Form vorliegen müssen, der Öffentlichkeit bislang nicht zur Verfügung gestellt werden - zumal einzelnen Bundesministerien stets betonen, sie würden Gesetzentwürfe auf Ihren eigenen Internetseiten "meist" veröffentlichen. Benötigt wird allerdings eine für die gesamte Bundesregierung gebündelte, übersichtliche und maschinenlesbare Darstellung dieser Informationen, damit sie in Wert gesetzt werden können. Es ist im Übrigen nicht mehr zeitgemäß, dass laut §25 (1) der GGO die Bürgerinnen und Bürger lediglich über das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung "mit den Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit" informiert werden. Vielmehr soll es den Bürgerinnen und Bürgern auch ermöglicht werden, sich eigenständig zu informieren. 
Auf der Grundlage dieser Informationen können staatliche oder unabhängige Informationsdienste entstehen, vergleichbar mit OffenesParlament.de, Regulations.gov, PlanningAlerts.org.au, OpenlyLocal.com oder Meine-Demokratie.de. Damit wird die Grundlage geschaffen für die digitale Öffentlichkeitsbeteiligung, die auf Seite 105 des Koalitionsvertrages unter der Überschrift "Bürgerbeteiligung" als Zielstellung umrissen wird: "Parlament, Regierung und Verwaltung werden die Möglichkeiten der Digitalisierung intensiv nutzen und die interaktive Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft auf barrierefreien Websites ausbauen. Wir wollen die Potenziale der Digitalisierung zur Stärkung der Demokratie nutzen. Wir wollen die Informationen über politische Entscheidungen quantitativ und qualitativ verbessern und die Beteiligungsmöglichkeiten für die Menschen an der politischen Willensbildung ausbauen. Gerade im Vorfeld von Entscheidungen ist früh, offen, umfassend und verständlich zu informieren. ... Den Sachverstand und die Meinung der Bevölkerung suchen wir auch über digitale Beteiligungsplattformen, sodass konstruktive und frühzeitige Einflussnahme von Bürgerinnen und Bürgern besser gelingt."
DieVeröffentlichung der Daten über Regierungsvorhaben wird die Zivilgesellschaft stärken und die Informations- und Mitwirkungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern ausbauen.
 

Potential
Die Bereitstellung von Daten über Beteiligungsverfahren stärkt das Demokratiebewusstsein der Bürgerinnen und Bürger und ermöglicht ein qualitatives Feedback an die zuständigen Verwaltungen. Die frühzeitige Information schafft Transparenz und Vertrauen in ein Vorhaben, Zuständigkeiten, Schnittstellen, Ressourcen und Betroffenheiten. Problempotentiale können frühzeitig identifiziert werden und ermöglichen einen verbesserten, ressortsübergreifenden Wissensaustausch innerhalb von Verwaltung(-en) auf Bund und Länderebene.

Herausforderung
Mit derUmsetzung dieser Idee der "Veröffentlichung von Regierungsvorlagen und Kabinettsbeschlüssen (green paper)" geht eine Veränderung von (internen) Abstimmungsprozessen (Organisationsadaption) einher, die ein ebenenübergreifendes Kommunikationsmodell, ausgerichtet auf Zielgruppen und deren Fragestellungen, erforderlich macht. 
Eine klare Zieldefinition pro Beteiligungsvorhaben erleichtet die Ansprache der Öffentlichkeit, um über relevante Partizipationsprozesse frühzeitig und begleitend zu informieren sowie zu motivieren,dass sich Engagement lohnt.
Die transparente Darstellung des Abwägungsprozesses bei Nichtverfolgung von Fragestellungen (Entwürfen) kann Ministerien wie einzelne MitarbeiterInnen abschrecken, da damit möglicherweise Handlungsspielräume und Interpretationsräume  eingeschränkt werden.

Vorgehen
In einem ersten Schritt werden vorhandene Daten zu Beteiligungsverfahren deutschlandweit gesammelt ,um dann an einem "Single Point of Information" (Wo, wer, wann...) verfügbar gemacht zu werden. 

Die Informationen zu Beteiligungsverfahren werden über Push-Informationen (per Email? / analog? Welche Kommunikationskanäle werden ausgewählt?) an die Öffentlichkeit verteilt. Gleichzeitig werden Kommunikationsinstrumente etabliert, die über Pull (Newsletter, Mailinglist, Feeds etc.) zu bedienen sind. Regelmäßige Informationstermine /Ereignisse und Vernetzung (Social Media) sorgen für Rückmeldung / Rückkehr zum "Single Point of Information". 

Beteiligte
In der Umsetzung sollten sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, die von dieser Fragestellung im Arbeitsalltag betroffen sind (nicht nur die Hausleitung und IT)emb, als auch, zivilgesellschaftliche Akteure,  VertreterIn der weniger organisierten Zivilgesellschaft und BürgerInnen und Interessierte wie Prozessmanager und Kommunikationsspezialisten  in die Umsetzung dieser Idee eingebunden werden.

 
Im Sinne von mehr Transparenz für den Bürger sollte eine maschinenlesbare Datei bereitgestellt werden, die die Namen aller Datenbanken enthält, die von Behörden unterhalten werden.
Viele Bürger geraten im Laufe ihre Leben in Rahmen von groß angelegten Ermittlungsaktionen, Verkehrskontrollen und ähnlichen Situationen ins Visier der Polizei, in den allermeisten Fällen völlig unschuldig. In solchen Fällen landen die betroffenen Personen oft namentlich in Datenbanken, die beispielsweise von Polizeibehörden betrieben werden.
Das hier skizzierte Zentralregister soll nicht den direkten Zugang zu Datenbankinhalten ermöglichen. Der primäre Zweck ist es eine strukturierte Übersicht über existierende Datenbanken zu erhalten und diese nach Kategorien wie z.B. Polizeibehörden, Arbeitsämter oder Sozialämter etc. filtern zu können. Das Wissen um die Existenz bestimmter Datensätze wird es vielen Menschen  in Zukunft überhaupt erst ermöglichen weitere Vorschläge im Rahmen der Open Data Initiative zu machen. 
Viele Behörden/Verwaltungen machen aus Bescheidenheit vor der eigenen Leistung die Existenz zahlreicher von ihnen  geführter Datenbanken nicht aktiv publik. Eine Veränderung dieser Perspektive, dass zahlreiche Informationen und Datensätze vielfältig nutzbar und  kombinierbar, wie auch von Informationswert sind, sollte verwaltungsintern angestoßen werden.


Potential
Durch die Umsetzung dieser Idee, der Einrichtung eines Zentralregisters, nimmt nicht nur die Transparenz für die Bürgerschaft, sondern auch innerhalb und zwischen den Behörden zu. Die Datensätze des Zentralregisters können Grundlage für einen Service (Anwendung? App) etc. sein, der/die es  ermöglicht einen aktuellen deutschlandweiten Datensatz zur Vefügung zu haben, der zum einen "Suchen" erleichtert (Behörden) als auch den einzelnen BürgerIn unterstützt falsche / überalterte etc. Daten löschen zu lassen.

Herausforderung
Bei der Umsetzung muss deutlich herausgestellt g werden, dass es nicht um die personenbezogenen Daten selbst, sondern um ein Verzeichnis der Datenbanken mit personenbezogenen Daten geht. Es muss geklärt werden, wo dieses Register geführt wird und welche Datenbanken darin aufgenommen werden. Zur Wahrung des Datenschutzes ist es wichtig, dass die Granularität der Informationen zu den Datenbanken in diesem Register nicht zu detailliert wird. Sonst besteht die Gefahr, dass Informationen personenbeziehbar / identtifizierbar werden.

Vorgehen
Zunächst wird der Ist-Zustand, beispielsweise in Bezug auf Meta-Datenbanken, Umfang, Granularität, etc. ermittelt und dann muss von staatlicher Seite (Wer?) dieses Zentralregister aufgebauen und verfügbar halten.

Beteiligte
Um ein umfassendes Zentralregister der Datenbanken zu erstellen, müssen Bund und Länder zusammenarbeiten, auch unterstützend wirken können Akteure wie z.B. Bundesamt für Statistik,  Schufa etc. 

 
Eine zentrale Datenbank zu folgenden Fragen ist wünschenswert: Welche Immobilien befinden sind Bundeseigentum? Zu welchen Kosten werden diese Gebäude an die öffentliche Hand vermietet? Wie groß ist der Leerstand?


Potential
Diese Datenbank sorgt für mehr Transparenz in Bezug auf die Besitzverhältnisse und bringt Vorteile bei der Verkehrssicherung, der Auslastung öffentlicher Gebäudes sowie bei der Information der Bürger über die Verwendung von Bundesliegenschaften durch Dritte (Externe, Lobbyisten) mit sich. Dadurch wird verdeutlicht ob sinnvolle mit Steuergeldern umgegangen wird. Diese Daten stellen außerdem eine gute Basis für 3D-visualisierte "digitale Städte" dar.

Herausforderung
Bei der Veröffentlichung von Informationen zur Nutzung von Bundesliegenschaften durch Lobbyisten würden diese sich wohl auf den Datenschutz berufen. Außerdem gibt es Abstimmungsbedarf zu Fragestellungen nach dem Format und der Detailtiefe bei der Bereitstellung der Daten.

Vorgehen
Im ersten Schritt müssen die Datenbesitzer, Datenverwerter und die Datennutzer an einem Runden Tisch über den Ablauf der Veröffentlichung beraten und die Daten dann auf GovData veröffentlichen. Danach können Apps entwickelt werden, die auf die Daten zugreifen. Dabei ist es wichtig, dass es für die App-Entwickler möglich ist Fehler im Datenbestand zu melden und so dessen Qualität zu steigern.

Beteiligte
Neben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Datenbesitzer) muss die Zivilgesellschaft (Datenverwerter und –nutzer) sowie die Wirtschaft (Datenverwerter) in die Umsetzung dieser Idee eingebunden werden.

 
Sammlung sämtlicher an den Bund gerichteter Impulse, Anliegen und Beschwerden (Zustimmung des Ideengebers vorausgesetzt),die bisher in den kommunalen und landesweiten Anliegenmanagementsystemen (Sags-doch.de, Maerker.brandenburg.de, etc.) gesammelt werden, dort aber wegen mangelnder Zuständigkeit nicht bearbeitet oder beantwortet werden können.
Sämtliche an den Bund gerichtete Anliegen könnten übrigens über die D115 an die zuständige Stelle in der Bundesverwaltung weitergeleitet und gesammelt werden.
 
 
Potential
Durch die Weiterleitung von falsch adressierten Beschwerden wird der Politikverdrossenheit entgegengewirkt und die Verwaltung erhält einen zusätzlichen Kanal um die Bürgerperspektive besser nachzuvollziehen. Gleichzeitig kann die Beantwortung eines Anliegens und Beschwerde als Kommunikations- und Informationsanlass  genutzt werden.

Herausforderung
Bei der Umsetzung dieser Idee müssen verschiedene Zuständigkeiten bei den Kommunen, Bund und Ländern berücksichtigt werden, um die kommunalen Anliegenmanagement-Systeme einzubinden. Dafür benötigen diese Systeme eine offene Schnittstelle. 

Vorgehen
Zunächst muss erreicht werden, dass alle Beschwerden und Anliegen, die in den Kommunen und Ländern anfallen als Open Data verfügbar sind. Diese Beschwerden und Anliegen werden dann auf Bundesebene (wer?) gesichtet und an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Die Antworten müssen dann auch als Open Data an die Beschwerdestellen zurückgespielt werden.

Beteiligte
Der Bundestag hat durch das Portal für ePetitionen bereits Erfahrungen auf diesem Gebiet und ist deswegen ein wichtiger Ansprechpartner für die Umsetzung dieser Idee. Außerdem müssen die Beschwerdestellen, die Antragssteller und die Redaktion, die auf Bundesebene die Beschwerden und Anliegen sichtet und verteilt, in die Umsetzung der Ideen eingebunden werden.


Übersichten über die verschiedenen Förderungen der Bundesregierung vor allem in den Bereichen Engagement, Partizipation und ziviles Handeln (Demokratieförderung, gegen Rechts etc.) sowie in den Bereichen Kunst, Kultur und Wissenschaft, Bildung (alle Altersgruppen - mit und ohne migrantischem Hintergrund) Übersichten der in diesen Programmen geförderten Projekte/Organisationen/Unternehmen; Offenlegung von ggf. vorhandenen Evaluationsergebnissen.
Incl. EU-Förderprogramme, die über die Bundesländer beantragt werden
 

Potential
Durch die Veröffentlichung dieser Daten und die entsprechende Auswertbarkeit durch Dritte (erfordert Maschinenlesbarkeit) wird die Transparenz über die Förderlandschaft verbessert. Dieser Überblick trägt dazu bei, dass die öffentliche Förderung weniger anfällig für nicht-objektive Vergabe ist und auch die entsprechenden Förderanträge besser werden. Vergleiche von Förderungen über längere Zeitläufe ermöglichen Rückschlüsse für verschiedenste Stakeholder. Eine Evaluation der Förderlandschaft kann so auch kollaborativ erfolgen. Transparenz nicht nur zu Fördervergaben, sondern auch über die dafür relevanten Entscheidungskriterien kann vor allem auch Newcomern bessere Chancen auf Förderungen einräumen, da Förderung "aus Tradition" weniger Einfluss hätte. Die höhere Transparenz ermöglicht auch das Erkennen von "Meta-Problemen", wie z.B. die eklatante Ungleichverteilung von Film-Fördermitteln in Abhängigkeit vom Geschlecht.

Herausforderung
Auch wenn dieses Argument bei öffentlichen Vergaben nicht gilt, ist damit zu rechnen, dass Datenschutzbedenken geäußert werden. Außerdem muss in der Kommunikation bei der Umsetzung dieser Idee darauf geachtet werden, dass das nicht als impliziter und genereller Vorwurf der Korruption oder als Versuch, die politische Handlungsfreiheit zu beschneiden, aufgenommen wird. Politiker, die Förderungen in ihren Wahlkreisen auch taktisch einsetzen, werden schwerer dafür zu gewinnen sein - politischer Wille ist jedoch für diese Idee zwingend erforderlich. Weitere Herausforderungen sind kulturell bedingt. So wird in Deutschland beispielsweise beim Thema Geld ungern volle Transparenz zugelassen. Der durchaus erwünschte Effekt, bestehende Netzwerke zumindest aufzulockern, stellt gleichzeitig eine Barriere dar, denn Begünstigte solcher tradierter Fördernetzwerke können künftige Nachteile vermuten. Zur Umsetzung dieser Idee müssen die Fragen nach entsprechenden Zuständigkeiten und der Finanzierung geklärt werden. Eine weitere Herausforderung ist die (häufige) Vergabe von Fördergeldern über Dritte, denn über deren Weiter-Verteilung der Fördermittel Transparenz herzustellen, dürfte schwierig werden. Wie bei allen Open Data Ideen stellen mangelnde Ressourcen (personell, technisch, finanziell)  eine Hürde für die Umsetzung dar. Dazu kommt die Heterogenität der Daten, die Vielfalt der Datenquellen und beteiligten Behörden, die mangelnde Datenqualität (vor allem fehlende Daten zu Evuationen - da oft keine Evaluationen stattfinden).

Vorgehen
Der erste Schritt zur Umsetzung dieser Idee ist eine parlamentarische Initiative zur Entwicklung einer verpflichtenden Vorgabe zur Veröffentlichung dieser Informationen als Open Data. Danach müssen die Mittel für die Umsetzung dieser Idee bereitgestellt werden, um die Daten zu sammeln und auf GovData oder einem Fördermittelportal zur Verfügung zu stellen. Im Anschluss werden die Daten durch Informationen zu laufenden Projekten sowie durch Evaluationsdaten erweitert. Die Fördermitteldaten sollten mit Haushaltstiteln verknüpft sein, so dass eine Zuordnung möglich ist. Als Daten sollten folgende Informationen veröffentlicht werden: Fördermittel, Entscheidungskriterien/-grundlagen, vergebende Stelle, Antragsvorraussetzungen - sowie nach Vergabe zusätzlich die Höhe der jeweils vergebenen Mittel und die dazu gehörigen Empfänger. Im weiteren zeitlichen Verlauf (Förderzeitraum) sind Evaluationsergebnisse zu ergänzen. Die Verpflichtung zur Bereitstellung dieser Informationen sollte auch Förder-Vergaben durch Dritte (z.B. Vereine oder Verbände) erfassen. Wünschenswert ist auch eine Erfassung historischer Daten, um Zeitvergleiche von Anfang an zu ermöglichen.

Beteiligte
In die Umsetzung dieser Idee müssen alle Ressorts, die Fördermittel vergeben, eingebunden sein. Diese sollten jeweils die Hausspitze, die Open Data Beauftragten und die Haushaltsbeauftragten entsenden. Au nu Göttin Fermínßerdem muss die Zivilgesellschaft (für kollaborative Ausgestaltung) sowie der IT-Planungsrat (zur Umsetzung) eingebunden werden. Die zuständigen Ausschüsse des Bundestages sollten eingebunden sein ebenso wie die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien, da ein großer Anteil der Fördermittel das Feld Kunst und Kultur betrifft. 

Anmerkung: 
    Ergänzungen von Anke Domscheit-Berg

Ergänzungen Evelyn Bodenmeier
--> "Bürgerinnen und Bürger" ist grammatischer Unsinn. "Bürger" hat zwar grammatisch ein männliches Geschlecht, aber es ist genderneutral.