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Infocamp15_Session3_Raum3 Nutzung von Open Data für GLAM (A2.15)

Teilnehmer:

Rudolf Mumenthaler
Marcel Hanselmann 
Albert Weichselbraun
Marco Humbel
Philippe Tanner
Ekaterina Vardanyan
Felicitas Isler

BEGINN WORKSHOP:

Kurze Vorstellungsrunde.

Fragestellung: 

Diskussion um die Formate, in denen OPEN DATA abgespeichert werden sollten --> GIbt kein Standardformat!

Gewisse Fragestellungen können auch mittels Metadaten- und Abstractanalysen beantwortet werden (bei Printasugaben)
Die Schnittstellen müssen jedoch open sein. und belastbar (Tausende Zugriffe pro Sekunde möglich maschinell)
Maschinenzugriffe auf Onlinebestände müssen von jenen der "normalen" Nutzer unterschieden werden
Forscher fordern (The Hague Declaration), dass die Schnittstellen von den Verlagen zur Verfügung gestellt werden (Abstract, Metadatenebene)
-> Verlage wehren sich solche Schnittstellen, per Gesetz bereit zu stellen, zur Zeit ist es reiner "Good Will"
-> Gefahr, dass diese Schnittstellen zu einen späteren Zeitpunkt kostenpflichtig werden (vergleiche: Umstellung von Print auf elektronische Journale)
Printmedien und Digitalisierte Medien sind zwei völlig getrennte welten --> Auswertung ist somit auch nur getrennt möglich
Zugriffstatistik von E-Books kommt von den Verlagen, die der Printmedien von den Bibliotheken selber
Verlage genehmigen den Zugriff nur auf Inhalte welche vom Forschenden oder der Bibliothek lizeniert wurden

Technische Schnittstellen (Zugriff auf E-Journals):
    - LinkedOpenData Schnittstelle (SPARQL)
    - Abfragenmengen eingeschränkt
    - Angefragte Daten werden in gängigen Formaten (xml, rest) zurückgeschickt

The Hague Declaration: 
Prinzipien:

CrossRef Text and Datamining Service
- Freigabe der Metadaten über APIs
- Analyse über Metadaten

In den meisten Staaten ist es legal, Daten für den internen Gebrauch auszuwerten
Data Mining sollte ja auch im INteresse der Verlage sein, da dadurch auch für sie Mehrwerte entstehen.
In der Realität ist es jedoch oft anders --> Dauer des Copyrights wird oft sogar noch verlängert (Bsp. Disney, welches das Copyright von Mickey Mouse künstlich verlängerte)

Urheberrecht
- Wissenschaftsschranke im Urheberrecht
- Ausleihrecht
-Metadaten in Bibliothekskatalogen unterliegen dem UG

Problem im BIbliotheksbereich CH ist auch, dass oft die Lobby fehlt, um in den politischen Entscheidungen mitreden/ mitbestimmen zu können
Deutschland hat VErleihrecht, CH nicht

Verleihen hat ja 2 Aspekte:
--> ONline stimmt das ja nicht, da man das Onlinemedium immer noch auf der Festplatte hat und somit nicht zurückgibt --> Also gibt es rechtlich gesehen keine sogenannte ONline-Ausleihe

Zwischenfazit: Nur als Verband kann man international auf das URG einfluss nehmen und somit auch neue Nutzungsformen anbieten

BIbliotheken müssen neue Kompetenzen lernen --> nicht nur Schnittstellen anbieten, sondern auch Werkzeuge um Open Data auszuwerten
Ist das noch BIbliotheksbereich?
--> Zusammenarbeit mit Informatikdiensten sinnvoll
Gefahr bei Technischen Lösungen: VEralten schnell
--> besser ist,  API's bereitzustellen (sind auch noch nach 10 Jahren nutzbar)
Eine normale Unibibliiothek wäre wahrsheinlich überfordert, für alle Fachgebiete solche Dienstleistungen anzubieten
Für Fachbibliothek (z.B. ZBW) wäre dies evtl. aber sinnvoll

Ansatz auf internationaler Ebene:
    - Einbringen von bibliothakrischen Vertretungen in Data-Mining-Projekten

Konzept Embedded LIbrarian. 
Ein BIbliotehkar der auch in der Forschung arbeitet und Knowhow auf beiden Seiten hat (Aber kein Fachreferent ist!)

Zugang zu Volltexten geht nicht, da die Verlage da mitbestimmen

Auch OPENSOURCE Portale wie e-rara.ch haben Einschränkungen (z. Bsp. Harvesten nicht/nur auf Anfrage möglich, kommerzielle Nutzung verboten)
--> Jedoch: gemeinfreie Werke bleiben gemeinfrei trotz Nutzungsbestimmungen wie die von e-rara
Digitalisate von gemeinfreiem Werken gibt kein neues Urheberrecht 

Retro.seals.ch bietet offen zugängliche Zeitschriften an mit Volltexteinsicht (wird vergütet über Abgabe an ProLitteris)
Interesse auf beiden Seiten (Bibliothek und Verlag/Institution) -> Kostenteilung
Als Anbieter solcher Plattformen, einfach mal aufzeigen was überhaupt möglich ist

Fachbereich Physik hat z. Bsp. alles OPEN gemacht scoap3
Jedoch (noch) nicht übertragbar auf den Bibliotheksbereich  bzw. andere Fachbereiche (da ganz andere Veröffentlichungskultur)

Verlage kassieren zweimal:
  1. Vom Forschenden, der in der Zeitschrift publizieren möchte
  2. Von den BIbliotheken, die für die Lizenzen dieser Zeitschrift zahlen

3 Möglichkeiten um ein Forschungsbeitrag OPEN zu machen:
  1. von Verlag freikaufen
  2. nach einem Jahr wird es ohnehin frei
  3. In USA, alles was vom Staat beauftragt wird, ist per se OPEN zu machen

FAZIT: 

ENDE WORKSHOP!

Linkliste:

Hinweis auf meinen Blogbeitrag zu TDM als Herausforderung für Bibliotheken: http://ruedimumenthaler.ch/2015/06/09/trend-und-herausforderung-text-and-data-mining/
Link zur Text and Data Mining Initiative von Crossref: http://tdmsupport.crossref.org
Elseviers Text and Data Mining Poiicy: http://www.elsevier.com/about/company-information/policies/text-and-data-mining
Offener Brief der LIBER an Elsevier: http://libereurope.eu/wp-content/uploads/2014/07/Open-Letter-To-Elsevier1.pdf
EBLIDA: The Hague Initiative: http://thehaguedeclaration.com
Zweitveröffentlichungsrecht - Bedingungen: http://www.sherpa.ac.uk/romeo/
Reda-Bericht zu EU-Urheberrecht: https://juliareda.eu/reda-bericht-erklaert/
Scoap3 http://scoap3.org/